Wir stehen für regelmässige Inspektionen und Reparaturen zu Ihrer Verfügung – auch bei Anlagen, die nicht von uns installiert wurden.
Wie bei jeder Sicherheitseinrichtung ist die Instandhaltung von Blitzschutzanlagen entscheidend für ihre ordnungsgemässe Funktion in dem Moment, in dem sie in Anspruch genommen werden. Zudem sind Eigentümer von mit Blitzschutzsystemen ausgerüsteten Gebäuden gemäss der Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verpflichtet, diese instandzuhalten und deren stetige Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Mit diesen Kontrollen muss ein konzessioniertes und zugelassenes Unternehmen beauftragt werden.